Zuchtbuchrichtlinien
(Bitte lesen Sie für weitere praktische Informationen die Erläuterung Stammbäume)
Belgian Cat Fanciers vzw registriert in seinem Zuchtbuch - falls erwünscht - die Daten der Kitten, die in Catterys seiner Mitglieder geboren werden und stellt eine Bestätigung der Registrierung auf Papier aus (Stammbaum). Wir dürfen jede beim BCF registrierte Katze verwenden, wenn ihr Name oder ihre Chipnummer bekannt sind. Geben Sie Informationen wie Name, Farbe, Rasse an andere Mitglieder weiter. Wir werden niemals personenbezogene Daten preisgeben.
Um die Registrierung durchführen zu können, benötigt BCF vzw:
eine Erklärung des Züchters, dass und wann die Kitten in seiner Cattery geboren wurden
wenn der Rüde nicht im Besitz der Zucht des Züchters ist, ist eine vollständig und korrekt ausgefüllte und unterschriebene Zuchtbescheinigung erforderlich. Abgemeldet von Besitzer Katze und Besitzer des Rüden.
Falsch ausgefüllte Zuchtbescheinigungen führen zu einer Abstammungsprüfung mittels DNA-Test.
die Daten der Kitten - Name, Rasse, Farbe, Geschlecht und Geburtsdatum
Angaben zu beiden Elternteilen und Nachweis der Abstammung mit Kopfzeile eines Stammbaums oder einer Abstammungsurkunde. Ausgestellt von einem von uns anerkannten Verband.
Nach der Registrierung in unserem Zuchtbuch wird ein Abstammungsbescheid (Stammbaum) gedruckt, der - sofern er genehmigt wird - die Abstammung der Katze über 5 Generationen beschreibt und mit einer einzigartigen Nummer (Stammbaumnummer) versehen ist.
Ahnentafeln können nur von Mitgliedern des BCF vzw beantragt werden, die auch ihren Zwingernamen beim BCF vzw registriert haben.
Wenn Sie als Nichtmitglied Ahnentafeln anfordern möchten, ist dies auch möglich, es fallen jedoch zusätzliche Kosten pro Ahnentafel und registriertem Zwingernamen an.
Stammbäume für Kitten müssen innerhalb der ersten vier Lebensmonate der Kitten beantragt und bezahlt werden. Unter außergewöhnlichen Bedingungen (z.B. Zweifel über die Fellfarbe) kann beim Zuchtbuch ein Antrag gestellt werden, die definitive Ausstellung der Stammbäume zu verschieben.
Falls gewünscht (z.B. für den Verkauf ins Ausland) kann ein Transfer-Eigentumsdokument beantragt werden.
Falls ein Stammbaum geändert werden muss, muss dies vom Zuchtbuch vorgenommen werden. Daraufhin wird ein neuer - verbesserter - Stammbaum ausgestellt. Der alte Stammbaum muss vernichtet werden.
Auf Wunsch kann eine bei einem anderen, nicht anerkannten Verein eingetragene Katze erneut in unser Zuchtbuch eingetragen werden. Die Stammbaumnummer gibt dann die Stammbaumnummer des ersten Vereins an, vorangestellt mit BCF und endend mit „HER“ (Neuregistrierung).
In außergewöhnlichen Fällen kann auch für Problemfälle ein Wechsel beantragt werden. Dies wird pro Fall im Vorstand besprochen.
Falls erwünscht kann für eine bei BCF registrierte Katze ein Duplikat des Stammbaums vom Züchter beantragt werden (z.B. bei Beschädigung, Verlust des Originals, etc.).
Im Fall des Todes (oder Verlustes) der Katze muss der Stammbaum vernichtet werden (oder ungültig gemacht werden, falls der Besitzer das Dokument behalten möchte). Es muss dafür gesorgt werden, dass der Stammbaum nicht mehr zur Beantragung von Stammbäumen von Kitten verwendet werden kann.
Falls gewünscht und möglich können auf dem Stammbaum zusätzliche Informationen angegeben werden (z.B. Chipnummer, HCM/PKD Tests der Eltern, nicht für die Zucht, etc.)
Bezüglich der Anerkennung von Rassen und Varietäten befolgt BCF vzw die Richtlinien von LOOF (Livre Officiel des Origines Félines).
Auch nicht-anerkannte Rassen, Varietäten und nicht zulässige Kreuzungen werden von BCF vzw - falls erwünscht - ins Zuchtbuch aufgenommen. Die Stammbaumnummer wird dann mit dem Zusatz exp (experimentell) versehen.
Stammbäume ohne den Zusatz exp werden ausgestellt, sofern die Abstammung über mindestens drei Generationen anerkannt ist.
Das Zuchtbuch von BCF vzw erkennt alle Stammbäume anderer Vereine aus dem In- und Ausland an. Das Zuchtbuch von BCF vzw hat das Recht, die Nachkömmlinge von Eltern mit derartigen Stammbäumen (z.B. bei Zweifel and er Richtigkeit der angegebenen Daten) als experimentell zu betrachten (exp-Zusatz bei der Stammbaumnummer)
BCF vzw registriert Katzen und stellt hierfür Stammbäume auf der Basis von Informationen aus, de von den Mitgliedern gegeben werden. Der Verein - und die Richtigkeit der Daten auf dem Stammbaum - hängen von der Urteilskraft und Ehrlichkeit des Antragstellers ab.
Das Zuchtbuch von BCF darf Würfe kontrollieren. Dies erfolgt immer in Absprache mit dem Züchter.
Auch der Züchter kann das Zuchtbuch von BCF vzw dazu auffordern, den Wurf zu kontrollieren. Der Züchter trägt in dem Fall eventuell damit verbundene Kosten.
BCF vzw urteilt, dass der Stammbaum zur Katze gehört. Bei einem Besitzerwechsel der Katze muss auch der Stammbaum übergeben werden.
Um Streitigkeiten zu vermeiden, empfiehlt BCF vzw, bei der Übernahme einer Katze einen deutlichen Vertrag aufzusetzen.
Stellt sich bei der Prüfung des Stammbaumantrags heraus, dass Farben verlangt werden, die aus dieser Kombination nicht gewonnen werden können, liegt es in der Verantwortung des Züchters, die Stammbäume der Eltern nach einem DNA-Test dieser Eltern anpassen zu lassen. Wir können auch einen DNA-Erziehungstest (vom Tierarzt entnommene Proben der Eltern und aller Kätzchen) verlangen, um zu beweisen, dass die angegebenen Eltern tatsächlich die Eltern sind.
Alle diese Kosten werden vom Züchter getragen, der diese Ahnentafeln angefordert hat.
Angeforderte Ahnentafeln müssen jederzeit bezahlt werden und werden niemals zurückerstattet, es sei denn, es liegt ein Todesnachweis (vom Tierarzt) eines oder mehrerer Kätzchen vor.
Das Zuchtbuch von BCF vzw bestimmt seinen Standpunkt und sein Handeln in Abstimmung mit dem Vereinsvorstand.
BCF vzw registriert - falls erwünscht - einen Catterynamen für seine Mitglieder.
Dieser Catteryname muss einzigartig sein. Der Antragsteller ist für eine entsprechende Prüfung verantwortlich. BCF vzw führt im Rahmen seiner Möglichkeiten eine nochmalige Kontrolle durch.
Falls der Catteryname bereits von einem anderen Züchter im In- oder Ausland verwendet wird, erfolgt keine Registrierung durch BCF vzw. Der Antragsteller muss dann eine andere Auswahl treffen.
Um die Registrierung nicht unnötig zu verzögern, bitten wir bei der Antragstellung um die Angabe einer 2. und 3. Wahl.
Kommt ein Catteryname zweimal vor, muss der ältere der beiden erhalten bleiben und muss der Besitzer des jüngsten Catterynamens eine neue Auswahl treffen.
Bereits ausgestellte Stammbäume mit dem falschen Catterynamen müssen auf Kosten des Züchters auf den neuen Namen ausgestellt werden.
Neue Mitglieder, die bereits einen registrierten Catterynamen haben, können diesen kostenlos bei BCF vzw neu registrieren lassen.
Aus dem oben genannten Grund (doppelter Catteryname) ist es ratsam, die erste Bestätigung der Registrierung des Catterynamens aufzuheben, um das Datum des ersten Antrags beweisen zu können.
In Fällen, die nicht mithilfe dieser Richtlinie gelöst werden können, entscheidet der Vorstand.
Belgian Cat Fanciers vzw registriert in seinem Zuchtbuch - falls erwünscht - die Daten der Kitten, die in Catterys seiner Mitglieder geboren werden und stellt eine Bestätigung der Registrierung auf Papier aus (Stammbaum). Wir dürfen jede beim BCF registrierte Katze verwenden, wenn ihr Name oder ihre Chipnummer bekannt sind. Geben Sie Informationen wie Name, Farbe, Rasse an andere Mitglieder weiter. Wir werden niemals personenbezogene Daten preisgeben.
Um die Registrierung durchführen zu können, benötigt BCF vzw:
Nach der Registrierung in unserem Zuchtbuch wird ein Abstammungsbescheid (Stammbaum) gedruckt, der - sofern er genehmigt wird - die Abstammung der Katze über 5 Generationen beschreibt und mit einer einzigartigen Nummer (Stammbaumnummer) versehen ist.
Ahnentafeln können nur von Mitgliedern des BCF vzw beantragt werden, die auch ihren Zwingernamen beim BCF vzw registriert haben.
Wenn Sie als Nichtmitglied Ahnentafeln anfordern möchten, ist dies auch möglich, es fallen jedoch zusätzliche Kosten pro Ahnentafel und registriertem Zwingernamen an.
Stammbäume für Kitten müssen innerhalb der ersten vier Lebensmonate der Kitten beantragt und bezahlt werden. Unter außergewöhnlichen Bedingungen (z.B. Zweifel über die Fellfarbe) kann beim Zuchtbuch ein Antrag gestellt werden, die definitive Ausstellung der Stammbäume zu verschieben.
Falls gewünscht (z.B. für den Verkauf ins Ausland) kann ein Transfer-Eigentumsdokument beantragt werden.
Falls ein Stammbaum geändert werden muss, muss dies vom Zuchtbuch vorgenommen werden. Daraufhin wird ein neuer - verbesserter - Stammbaum ausgestellt. Der alte Stammbaum muss vernichtet werden.
Auf Wunsch kann eine bei einem anderen, nicht anerkannten Verein eingetragene Katze erneut in unser Zuchtbuch eingetragen werden. Die Stammbaumnummer gibt dann die Stammbaumnummer des ersten Vereins an, vorangestellt mit BCF und endend mit „HER“ (Neuregistrierung).
In außergewöhnlichen Fällen kann auch für Problemfälle ein Wechsel beantragt werden. Dies wird pro Fall im Vorstand besprochen.
Falls erwünscht kann für eine bei BCF registrierte Katze ein Duplikat des Stammbaums vom Züchter beantragt werden (z.B. bei Beschädigung, Verlust des Originals, etc.).
Im Fall des Todes (oder Verlustes) der Katze muss der Stammbaum vernichtet werden (oder ungültig gemacht werden, falls der Besitzer das Dokument behalten möchte). Es muss dafür gesorgt werden, dass der Stammbaum nicht mehr zur Beantragung von Stammbäumen von Kitten verwendet werden kann.
Falls gewünscht und möglich können auf dem Stammbaum zusätzliche Informationen angegeben werden (z.B. Chipnummer, HCM/PKD Tests der Eltern, nicht für die Zucht, etc.)
Bezüglich der Anerkennung von Rassen und Varietäten befolgt BCF vzw die Richtlinien von LOOF (Livre Officiel des Origines Félines).
Auch nicht-anerkannte Rassen, Varietäten und nicht zulässige Kreuzungen werden von BCF vzw - falls erwünscht - ins Zuchtbuch aufgenommen. Die Stammbaumnummer wird dann mit dem Zusatz exp (experimentell) versehen.
Stammbäume ohne den Zusatz exp werden ausgestellt, sofern die Abstammung über mindestens drei Generationen anerkannt ist.
Das Zuchtbuch von BCF vzw erkennt alle Stammbäume anderer Vereine aus dem In- und Ausland an. Das Zuchtbuch von BCF vzw hat das Recht, die Nachkömmlinge von Eltern mit derartigen Stammbäumen (z.B. bei Zweifel and er Richtigkeit der angegebenen Daten) als experimentell zu betrachten (exp-Zusatz bei der Stammbaumnummer)
BCF vzw registriert Katzen und stellt hierfür Stammbäume auf der Basis von Informationen aus, de von den Mitgliedern gegeben werden. Der Verein - und die Richtigkeit der Daten auf dem Stammbaum - hängen von der Urteilskraft und Ehrlichkeit des Antragstellers ab.
Das Zuchtbuch von BCF darf Würfe kontrollieren. Dies erfolgt immer in Absprache mit dem Züchter.
Auch der Züchter kann das Zuchtbuch von BCF vzw dazu auffordern, den Wurf zu kontrollieren. Der Züchter trägt in dem Fall eventuell damit verbundene Kosten.
BCF vzw urteilt, dass der Stammbaum zur Katze gehört. Bei einem Besitzerwechsel der Katze muss auch der Stammbaum übergeben werden.
Um Streitigkeiten zu vermeiden, empfiehlt BCF vzw, bei der Übernahme einer Katze einen deutlichen Vertrag aufzusetzen.
Stellt sich bei der Prüfung des Stammbaumantrags heraus, dass Farben verlangt werden, die aus dieser Kombination nicht gewonnen werden können, liegt es in der Verantwortung des Züchters, die Stammbäume der Eltern nach einem DNA-Test dieser Eltern anpassen zu lassen. Wir können auch einen DNA-Erziehungstest (vom Tierarzt entnommene Proben der Eltern und aller Kätzchen) verlangen, um zu beweisen, dass die angegebenen Eltern tatsächlich die Eltern sind.
Alle diese Kosten werden vom Züchter getragen, der diese Ahnentafeln angefordert hat.
Angeforderte Ahnentafeln müssen jederzeit bezahlt werden und werden niemals zurückerstattet, es sei denn, es liegt ein Todesnachweis (vom Tierarzt) eines oder mehrerer Kätzchen vor.
Das Zuchtbuch von BCF vzw bestimmt seinen Standpunkt und sein Handeln in Abstimmung mit dem Vereinsvorstand.
Catterynamen
Dieser Catteryname muss einzigartig sein. Der Antragsteller ist für eine entsprechende Prüfung verantwortlich. BCF vzw führt im Rahmen seiner Möglichkeiten eine nochmalige Kontrolle durch.
Falls der Catteryname bereits von einem anderen Züchter im In- oder Ausland verwendet wird, erfolgt keine Registrierung durch BCF vzw. Der Antragsteller muss dann eine andere Auswahl treffen.
Um die Registrierung nicht unnötig zu verzögern, bitten wir bei der Antragstellung um die Angabe einer 2. und 3. Wahl.
Kommt ein Catteryname zweimal vor, muss der ältere der beiden erhalten bleiben und muss der Besitzer des jüngsten Catterynamens eine neue Auswahl treffen.
Bereits ausgestellte Stammbäume mit dem falschen Catterynamen müssen auf Kosten des Züchters auf den neuen Namen ausgestellt werden.
Neue Mitglieder, die bereits einen registrierten Catterynamen haben, können diesen kostenlos bei BCF vzw neu registrieren lassen.
Aus dem oben genannten Grund (doppelter Catteryname) ist es ratsam, die erste Bestätigung der Registrierung des Catterynamens aufzuheben, um das Datum des ersten Antrags beweisen zu können.
In Fällen, die nicht mithilfe dieser Richtlinie gelöst werden können, entscheidet der Vorstand.